Notbetreuung ab dem 29.6.20

29./30.06.2020:

Notbetreuung für Kinder, die bisher auch Anspruch darauf hatten und für die OGS-Ferienbetreuung angemeldet waren.

Ab 01.07.2020:

Variante 1:  Sollte der Lockdown fortbestehen, wird die Regelung des  29. / 30.06.2020  fortgesetzt.

Variante 2: Bei Beendigung des Lockdown kann die regulär geplante OGS-Ferienbetreuung durchgeführt werden.