29./30.06.2020:
Notbetreuung für Kinder, die bisher auch Anspruch darauf hatten und für die OGS-Ferienbetreuung angemeldet waren.
Ab 01.07.2020:
Variante 1: Sollte der Lockdown fortbestehen, wird die Regelung des 29. / 30.06.2020 fortgesetzt.
Variante 2: Bei Beendigung des Lockdown kann die regulär geplante OGS-Ferienbetreuung durchgeführt werden.