Lolli – Test – Verfahren

Liebe Eltern,

am Montag, den 10. Mai 2021, beginnt das „Lolli-Test-Verfahren“ an den Grundschulen.

Vorausgesetzt, dass wir am Montag, den 10.05. wieder im Wechselunterricht sind, bringt das Verfahren für uns eine Änderung bei den Unterrichtstagen mit sich:

Nach den Vorgaben des Ministeriums muss ein täglicher Wechsel der Gruppen erfolgen:

Das bedeutet von nun an ein 2-wöchentlicher Turnus für die Gruppen.

Testtage sind z.B. für die Gruppe A in der ersten Woche Montag und Mittwoch, in der zweiten Woche Dienstag und Donnerstag.

Im Anhang ist die Übersicht über die Schul-und Testtage der Gruppen A und B bis zu den Sommerferien.

Bei dem Lolli-Test-Verfahren handelt es sich um die PCR-Methode. Damit können Infektionen auch bei niedriger Viruslast erkannt werden.

Die Kinder werden zwei Mal in der Woche an Präsenztagen getestet, am Freitag wird nicht getestet.

Die Kinder „lutschen“ an einem Wattestäbchen, das dann in einen Pool gegeben wird und mit den anderen Pools der Schule zu einem Labor gebracht wird. Eine Übersicht über den Ablauf finden Sie unter

http://www.schulministerium.nrw/lolli-tests .

Beim täglichen Wechselmodell ist gewährleistet, dass bei einer positiven Pool-Testung die für den Folgetag vorgesehene Einzeltestung am Tag des Distanzunterrichts vorgenommen werden kann. Die Betreuung kann an diesem Tag von den Kindern der entsprechenden Lerngruppe natürlich nicht besucht werden.

Über eine positive Pool-Testung werden Sie am gleichen Tag telefonisch und per E-Mail von der Schulleitung benachrichtigt und über das weitere Vorgehen informiert.

Auf folgende Punkte möchte ich noch hinweisen:

1.       Die an Schulen grundsätzlich geltende Testpflicht besteht weiterhin.

2.       Weiterhin gilt, dass an Stelle der Teilnahme ein einer Testung in der Schule ein höchstens 48 Std. alter, negativer Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorgelegt werden kann.

3.       Neu ist, dass diejenigen, die über eine nachgewiesene Immunisierung verfügen, von der schulischen Testpflicht ausgenommen sind.

Für die Schüler und Schülerinnen gilt also:

Befreit von Testpflicht ist jemand, der eine Coronainfektion durchgemacht hat (positiver PCR-Test, der nicht länger als 6 Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt ).

Sobald ich weitere Informationen für die kommende Woche habe, gibt es einen Elternbrief.

Mit freundlichem Gruß

B. Schlüter