Elternbrief zum Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 19.4.

Liebe Eltern,

mit diesem Elternbrief möchte ich Sie über die Testpflicht in Schulen und den Unterricht ab dem 19.04. 2021  informieren.

Die Corona-Betreuungsverordnung gibt vor:

…..(2a) An der schulischen Nutzung gemäß Absatz 2 einschließlich der Betreuungsangebote …. dürfen nur Personen teilnehmen, die

  1. An dem jeweils letzten von der Schule für sie angesetzten Coronaselbsttest … mit negativem Ergebnis teilgenommen haben oder
  2. zu diesem Zeitpunkt einen Nachweis gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 08. April 2021 … über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung vorgelegt haben. …

Die erneute Kurzfristigkeit der Anordnung zur Testung auch für die Betreuung in dieser Woche und die damit verbundene Information an alle Eltern hat teilweise zu Unmut oder auch Ärger geführt. Deshalb möchte ich Sie nun informieren, wie die Tests nach der Corona-Betreuungs-Verordnung ab der kommenden Woche durchgeführt werden.

  1. Jedes Kind testet sich 2 x wöchentlich an den  Unterrichts-Präsenztagen (Mo-Do).
  2. Vor der ersten Testung wird der Ablauf des Tests ausführlich besprochen, unterstützt mit kindgerechtem Bildmaterial. Auch die Vorgehensweise im Falle eines positiven Ergebnisses wird besprochen.
  3. Ihr Kind führt den Test selbstständig unter unserer Aufsicht durch.
  4. Die Anzahl der durchgeführten Tests wird dokumentiert. Es werden keine Namenslisten geführt, aber ein positives Ergebnis muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
  5. Sollte der Test bei Ihrem Kind positiv ausfallen,  werden Sie  umgehend informiert und müssen Ihr Kind abholen und nach § 13 der Corona- Test-und-Quarantäneverordnung vom 08. April einen PCR-Test durchführen lassen.
  6. Auf den umsichtigen Umgang mit dieser Situation und eine verständnisvolle Begleitung Ihres Kindes können Sie sich verlassen.
  7. Alternativ kann am Testtag (s.o.) ein schriftlicher Nachweis über einen negativen Schnelltest vorgelegt werden. ( z. B. aus  Zentren in Enniger: Praxis Diehl oder Apotheke Huerkamp).
  • Auch mit den regelmäßigen Testungen gelten natürlich weiterhin alle Masken-Abstands- und Hygiene-Regeln.

Auf der Homepage ist ein Link zur Seite des Bildungsministeriums, wo Sie sich das Erklärvideo zu den im Moment durchgeführten Tests von Siemens anschauen können.

Hier gibt es auch ggfs. Adressen für weitergehende Fragen zu den Tests.

Ich hoffe, Sie hiermit ausreichend informiert zu haben. Für Fragen stehen wir natürlich jederzeit zu Verfügung.

Ab Montag, 19.04. wird der Unterricht wieder im Wechselmodell erteilt.

Es gelten also die Regeln  wie vor den Osterferien mit dem Wechsel der Gruppen am Freitag.

Die Gruppe A hat demnach am Montag, Mittwoch und Freitag der kommenden Woche Unterricht ( 19.04.;21.04.;23.04.),

die Gruppe B kommt am Dienstag und Donnerstag (20.04.;22.04.)

In der darauffolgenden Woche hat die Gruppe B am Freitag, 29.04. Unterricht.

Die ersten Klassen, die ja eigentlich ab dem 2. Halbjahr  zwei Wochenstunden Englisch dazu bekommen hätten,  haben ab jetzt auch Mittwochs ( Gruppe A), bzw. Donnerstags ( Gruppe B)  fünf Unterrichtsstunden. Freitags bleibt es bei 4 Stunden. Die Videokonferenzen für Klasse 4 verschieben sich dadurch jeweils in die 6. Stunde.

Das Wechselmodell soll nach Aussagen der Ministerin für die nächsten Wochen gelten.

Ich  hoffe, dass so eine gewisse Planungssicherheit für alle damit verbunden ist und verbleibe

 mit freundlichem Gruß

B. Schlüter